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Kaum ein Tag vergeht, an dem die AfD im Main-Taunus-Kreis nicht die gezielte Zerstörung oder Beschädigung ihrer Kommunalwahlplakate beklagen muss. Neben dem üblichen Vandalismus, unter dem auch andere Parteien zu leiden haben, sieht sich die AfD aber gezielter Zerstörung oder Entwendung ihrer Plakate ausgesetzt. Von den erst vor wenigen Tagen angebrachten Plakaten fehlen bereits 200 Exemplare. Das sind 25% aller Plakate.

Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt! So heißt es in § 303 Strafgesetzbuch:
„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Der Versuch ist strafbar.“

In diesem Zusammenhang müssen auch weitere, bedenkliche Vorkommnisse gesehen werden. So ist einem Vorstandsmitglied in Flörsheim nächtens am Haus die Papiertonne angezündet worden und einem weiteren Parteifreund wurde die Außenmauer seines Grundstückes mit Hetzparolen beschmiert. Die AfD hat in allen Fällen Strafanzeige erstattet.

Wir appellieren an dieser Stelle insbesondere an die Verantwortlichen, ihre gezielten Verunglimpfungen und Falschetikettierungen gegenüber der AfD einzustellen. Diesen Verunglimpfungen fehlt bekanntlich auch jede Substanz. Die AfD ist schließlich angetreten, die entstandenen demokratischen Defizite wieder schließen zu wollen, die jüngst auch ein ehemaliger Verfassungsrichter bestätigen mußte.

Die Falschetikettierung der AfD durch unsere politischen Gegner zeigt jedoch Wirkung. Wir müssen feststellen, dass einige Sympathisanten dieser Umetikettierung sich tatsächlich dadurch legitimiert fühlen, Diebstahl, Sachbeschädigungen und andere Straftaten gegenüber der AfD zu begehen. Die geistigen Brandstifter machen sich aber mitschuldig.

Ein kurzer Blick in die Leitlinien der AfD würde jeden Betrachter sofort erkennen lassen, daß die Partei nicht nur auf dem Boden des Grundgesetzes steht, sondern dass sie die Einhaltung der Gesetze und insbesondere der Meinungsfreiheit auch mit Nachdruck einfordert. Wir erinnern deshalb nochmals alle politischen Akteure an die Prinzipien unserer Demokratie, jeder Partei die Möglichkeit zu geben, mit den besten Argumenten für ihre eigenen Zielsetzungen werben zu dürfen.