Rede zum Haushalt 2022

Verehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kollegen und Kolleginnen,

seit die Fraktion der AfD vor 6 Jahren in den Kreistag eingezogen ist, war jeweils am Jahresende der neue Haushalt eingebracht und mit der Mehrheit der regierenden Parteien beschlossen worden.

In diesen 6 Jahren waren dabei die Gesamtschulden des Kreises nur ein einziges Mal in geringem Umfang abgebaut worden; dafür waren sie im darauffolgenden Jahr umso stärker weiter angestiegen.

Bereits im Kommunalbericht 2015 hatte der Hessische Rechnungshof für den MTK einen ausgeglichenen Haushalt angemahnt, ich zitiere:

„Nur durch dauerhaft ausgeglichene Haushalte ist es den Landkreisen möglich, ihre Daseinsfürsorgepflichten für die Bürger, sowie die kommunalpolitischen Ziele langfristig zu erfüllen.  „Um ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis zu erreichen, sind nicht allein die Standards der pflichtigen Aufgaben, sondern vor allem auch eine Anpassung freiwilliger Standards in Betracht zu ziehen.“

Damals wies der Kreis lt. Berechnungen des Hessischen Rechnungshofes ein Ergebnisverbesserungspotential von 8,3 Mio. Euro auf.

Ihre Stellungnahme damals dazu war: „Die Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung ist ein vorrangiges Ziel des MTK.“

In der Drucksache röm. 18/II a/064 vom 23.10.2017, also vor 4 Jahren, hatten Sie dieses Ziel noch einmal bekräftigt: „Um auch künftig über gesunde Finanzen verfügen zu können, ist es oberstes Ziel der Haushaltswirtschaft des MTK, den Ausgleich des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes herbeizuführen.  Die Aufwendungen sind dabei auf das zur Aufgabenerfüllung absolut notwendige Mindestmaß abzusenken, bzw. zu belassen.“

Aber wie sieht es in der Praxis aus?

Seit 2010 hatte es nur ein Jahr gegeben, in dem der Schuldenstand nicht gestiegen war, von ca. 270 Mio. Euro in 2010 auf ca. 424 Mio. Euro Ende 2019 und heute noch immer erschreckende 418 Mio. Euro.

Dabei wirken die stetige Steigerung und der einmalige Abbau nahezu lächerlich gegenüber den Prognosen, die der Kreis für das kommende Jahr 2022 prognostiziert:

Einen Anstieg der Neu-Schulden um 82 Mio. Euro auf dann unfassbare 500 Mio. Euro!

Was war denn passiert im Kreis, oder was wird sich denn Schreckliches im Kreis ereignen, dass die Schulden derart explodieren? Wird der Weilbach über seine Ufer treten und eine Flutkatastrophe auslösen, oder wird der Große Feldberg nach 45 Mio. Jahren wieder aktiv und diesen Kreis mit einem Lava-Regen verwüsten?

Nichts dergleichen hatte sich ereignet, nichts dergleichen wird sich ereignen:

  • die Kosten der Flüchtlingskrise wurden und werden großzügig vom Land übernommen
  •  
  • die Delle, die die Corona-Pandemie in den Kassen der Kommunen und des Kreises hinterlassen hatte, ist längst wieder überwunden – die Steuereinnahmen werden im kommenden Jahr voraussichtlich wieder kräftig ansteigen.

Nein, verehrte Damen und Herren, ich will Ihnen sagen, warum Sie den 2015 zugesagten ausgeglichenen Haushalt und die

Reduzierung der Neu-Verschuldung einfach nicht hinbekommen:

Sie können es einfach nicht. Sie wollen es auch gar nicht. Sie können einfach nicht sorgsam mit Geld umgehen, und Sie wollen es auch gar nicht.

Sie kommen mit den unglaublichen Einnahmen und Geldern, die dem Kreis jedes Jahr zur Verfügung stehen, nicht aus.

Sie werfen das Geld mit beiden Händen zum Fenster raus, als gäbe es kein Morgen. Im neuen Haushalt wird an keiner einzigen Stelle gespart, dabei weiß bereits die schwäbische Hausfrau, dass sie die Ausgaben kürzen muss, wenn auf der Einnahmenseite keine Steigerung erzielt werden können, um Schulden abzubauen und keine weiteren anzuhäufen.

Nehmen wir doch nur das Beispiel Kreishallenbad in Kriftel:

Natürlich muss der Schulschwimmunterricht angeboten werden, darüber gibt es keine 2 Meinungen. Aber brauchen wir dafür wirklich ein eigenes Bad für – im besten Fall – 16 Mio. Euro?

Und bei jährlichen Betriebskosten von -wieder im besten Fall – einer Mio. Euro, wenn dort keine Heizung erneuert, keine Fliesen ersetzt oder das Dach repariert werden muss.

Es wäre auch günstiger, aber nicht so prestigeträchtig zu bekommen gewesen: So hatte ein regionaler Thermenbetreiber angeboten, auf eigene Kosten seine Schwimmbahnen zu erweitern und zu Unterrichtszeiten nur den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen, natürlich nicht für ein Taschengeld, aber eine 6-stellige Summe jährlich, und ich habe keine Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungskosten, und wir hätten bereits im kommenden Jahr Schulschwimmen anbieten können.

Angesichts explodierender Schulden im kommenden Jahr appelliere ich nochmal an Sie:

Stoppen Sie dieses Projekt! Noch sind die entstandenen Kosten überschaubar, noch sind die veranschlagten 16 Mio. Euro nicht ausgegeben und verloren.

Ein weiteres Beispiel für unnötige, vermeidbare Ausgaben:

Mein nachfolgender Redner wird die Einstellung von Haushaltsmitteln für einen weiteren, dann 3. Hauptamtlichen Beigeordneten beantragen:

Was wird uns, den Steuerzahler, diese Luxus-Stelle für die CDU, kosten?   Ca. eine Millionen Euro über die gesamte Legislaturperiode!

Für einen Posten, der so unnötig ist wie ein Kropf: Erläutern Sie doch bitte mal diesem Haus, der Opposition und dem Steuerzahler, was er dafür, dass Sie sein Geld mit so lockerer Hand ausgeben, erhält? Welchen Nutzen hat der Kreis, haben seine Bürger, davon, dass ein weiterer CDU-Abgeordneter rundumversorgt wird?

Zwei Beispiele für völlig unnötige Schuldentreiber, aber auch im Kleinen fehlt Ihnen der Wille, die Kosten spürbar zu reduzieren:

Der Wohnungsbaukoordinator, der im vergangenen Jahr kein einziges Bau- oder Wohnprojekte realisiert hat – den sollten Sie sich wirklich langsam sparen.

Nicht, dass es dafür jetzt schon zu spät wäre, nur weil Ihnen heute ein unterschriftsreifer Haushalt vorgelegt wird, den neu aufzuschnüren nur unnötige Zeit und Mühen kosten würde:

Der Gesetzgeber – und das sind nicht Sie, verehrte Damen und Herren – das ist die hessische Landesregierung, hat verfügt, dass mit dem Haushaltsplan für 2022 die kommenden 3 Haushaltsjahre im Ergebnis- und Finanzhaushalt ebenfalls dargestellt werden müssen.

Das ist keine Freiwilligenaufgabe, das ist verpflichtendes Recht und im §1 Abs.4 der GemHKVO verankert.

Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass die Kreise und Kommunen künftig nicht mehr nur auf Sicht fahren, sondern ihre Finanzplanungen weit über das nächste anstehende Jahr erstrecken – sicherlich eine ambitionierte und finanzplanerische Herausforderung, die aber unser lieber Nachbarkreis, der HTK, bereits seit 3 Jahren, also bereits BEVOR es zur Pflicht wird, ohne Probleme meistert.

Noch einmal. Laut Gesetzgeber sind mit diesem Haushalt die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 im Ergebnis- und Finanzhaushalt planerisch hinzuzufügen.

Ich weiß nicht, über welche Version des Teils 2 des Ergebnis- und Finanzhaushalts Sie verfügen, geehrte Abgeordnete, aber in meiner Version fehlt diese Übersicht bis heute, daran ändert auch die Fortschreibungsliste im Gesamtergebnishaushalt nichts, hier ist eifrig nachgearbeitet worden, aber noch immer entspricht der heute zu verabschiedende Haushalt nicht den Anforderungen  der GemHVO.

Nun war dem Gesetzgeber bewusst gewesen, dass es dem einen oder anderen trotz langer Vorlaufs Fristen nicht gelingen wird, pünktlich einen verordnungskonformen Haushalt vorzulegen und er gewährte mit einem Finanzplanungserlass den Kreisen und Kommunen, bis auf weiteres nach dem alten Muster zu verfahren, WENN AUFGRUND UNVORHERGESEHENER ANPASSUNGSSCHWIERIGKEITEN DER SOFTWAREANBIETER dies nicht rechtzeitig möglich war.

Und genau diese Carte Blanche zieht der Kreis, um im kommenden Jahr nicht die 3 künftigen Haushaltsjahre darstellen zu müssen und begründet dies mit – ich zitiere -:

Aufgrund der Tatsache, dass unser Softwareanbieter (eKom21) die neuen Muster technisch noch nicht bereitgestellt hat, macht der Kreis von der Ausnahme, die der Finanzplanungserlass vorsieht, teilweise Gebrauch.

Aha. Der Softwareanbieter eKom21 hat also die neuen Muster technisch noch nicht bereitgestellt. So ist das also.

Ist aber auch kein Verlass auf diese eKom21…

Seltsam ist nur, dass unser lieber Nachbarkreis, der HTK, mit genau demselben Softwareanbieter, der eKom21, zusammenarbeitet und dort bereits seit 2018 alle neuen Muster technisch bereitgestellt bekommt.

Nur dem MTK stellt die eKom21 die neuen Muster technisch noch nicht zur Verfügung…

Die Bemühungen der AfD-Fraktion, der Ursache für diese Panne nachzugehen und eventuell mal einen Vertreter dieses Softwareanbieters einzuladen und zu seinen Problemen zu befragen, wurden im HFA abgeschmettert –

  • man fährt die Schiene „wir können einen Haushalt im alten Muster vorlegen, wenn der Softwareanbieter Probleme hat – also hat der Softwareanbieter technische Probleme- Punktum“.

Wir sind nicht davon überzeugt, dass es die eKom21 ist, die Schuld daran trägt, dass Ihnen heute ein nicht-verordnungskonformer Haushalt zur Abstimmung vorgelegt wird und verweigern daher unsere Zustimmung zu dieser Version des Haushaltes – tun Sie es uns gleich!

Ich danke Ihnen.