- In der Eurokrise hat die Demokratie Schaden genommen, weil mit dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus eine gewaltige europäische Institution geschaffen worden ist, die finanzielle Lasten und Haftungsrisiken in dreistelliger Milliardenhöhe für die beteiligten Staaten begründen kann, ohne dass die Parlamente der Staaten einen steuernden Einfluss darauf haben. Die Lenkungs- und Entscheidungsorgane des ESM sind mit Funktionsträgern besetzt, die außerhalb jeglicher zivilrechtlicher Haftung oder strafrechtlicher Verantwortlichkeit gestellt worden sind. Es handelt sich somit um die Ausübung staatlicher Funktionen ohne jede Rückbindung an demokratisch legitimierte Entscheidungsorgane.
- In der Eurokrise hat das Vertrauen in den Rechtsstaat Schaden genommen, weil die Regierungen der Eurozone den Maastrichter Vertrag gebrochen haben und die Europäische Zentralbank gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen hat. Diese fortgesetzte – für die Akteure folgenlose – Missachtung geltenden Rechts zerstört zunehmend das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union und in die nationalen Regierungen.
- In der Eurokrise hat die Gewaltenteilung Schaden genommen, weil sich die meisten Mitglieder des Deutschen Bundestags von der Bundesregierung unter Zeit- und Entscheidungsdruck setzen ließen und auf das Recht des Parlaments hinsichtlich der genauen Prüfung von auf Deutschland zukommenden Verpflichtungen verzichteten. In der Eurokrise hat die Gewaltenteilung Schaden genommen, weil das Bundesverfassungsgericht offenkundige Rechtsverstöße der Bundesregierung nicht als solche gebrandmarkt hat, sondern notwendige Urteile vermied, bzw. sogar erstmals den Europäischen Gerichtshof anrief, um nicht selbst entscheiden zu müssen. In der Eurokrise hat sich gezeigt, dass die derzeitige Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Nationalstaaten nicht zukunftsfähig ist. Oberstes Prinzip muss sein, nur solche Entscheidungen bei der EU anzusiedeln, bei denen auf nationaler Ebene keine funktionsfähigen Ergebnisse erzielt werden können (Subsidiarität).
- In der Eurokrise hat die Soziale Marktwirtschaft Schaden genommen, weil es unsozial ist, die Bevölkerung, insbesondere Sparer und Steuerzahler, finanziell zu schädigen und für die Risiken verantwortungslos geführter Staaten und Banken in Haftung zu nehmen. Damit wird der für die Marktwirtschaft konstitutive Zusammenhang zwischen Verantwortung und Haftung zerstört. Durch die Interventionen der Europäischen Zentralbank wird das Instrument marktwirtschaftlicher Steuerung und Risikobewertung, nämlich die Zinsen, in ihrer Wirkung schwer beeinträchtigt.
- Darüber hinaus hat in der Eurokrise die europäische Idee in besonderer Weise Schaden genommen. Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zu einer Europäischen Union, die der Aufklärung sowie dem Streben der Völker nach Menschenrechten und Demokratie gerecht wird und die die Wertegrundlagen des christlich-abendländischen Kulturkreises dauerhaft erhält. Um Europa wieder eine gedeihliche Zukunft zu geben, tritt die AfD für eine Europäische Union ein, die auf Subsidiarität statt auf Zentralismus und auf Wettbewerb statt Gleichmacherei und Harmonisierung setzt.
- Die Eurokrise hat gezeigt, dass die Einführung des Euro eine Entscheidung gegen die ökonomische und politische Vernunft war. Längst hat sich herausgestellt, dass der Einheits-Euro Europas Grundlagen zerstört. Er bewirkt Streit und das Wiederaufleben nationaler Vorurteile. Wohlstand und Friede unter den Mitgliedsstaaten der Eurozone sind gefährdet. Ein Euro, der Unfrieden in Europa schürt und die Bevölkerung von wirtschaftlich schwächeren Mitgliedsstaaten in die Verelendung treibt, hat keinen Platz in Europa.
Die Alternative für Deutschland will Demokratie, Rechtsstaat mit Gewaltenteilung, Subsidiarität und Soziale Marktwirtschaft, aber auch die Freiheit bewahren und, wo nötig, wieder herstellen. Außerdem will sie anderen elementaren Prinzipien, die in der Eurokrise von der Regierung verletzt worden sind, insbesondere dem Prinzip der Verantwortung, dem Prinzip der Solidarität, dem Prinzip der Transparenz und dem Prinzip der Nachhaltigkeit wieder Geltung verschaffen.
1. Als Rechtsstaatspartei sind wir den Grundrechten verpflichtet. Die AfD wird sich stets dafür einsetzen, dass die Grundrechte des Grundgesetzes aller Bürger, seien sie Angehörige der Mehrheitsbevölkerung oder gesellschaftlicher Minderheiten, uneingeschränkt in gleicher Weise respektiert werden.
Die AfD strebt die Gleichberechtigung der Geschlechter an und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die AfD lehnt aber geschlechtsbezogene Quoten im Berufsleben und eine Politik, die auf die Aufhebung der Geschlechteridentitäten zielt, ab. Allein Eignung, Befähigung und Leistung dürfen Entscheidungskriterien sein. Die AfD steht für Chancengleichheit, nicht für Ergebnisgleichheit.
2. Der Bürger kann den Staat nur dann als Rechtsstaat wahrnehmen, wenn die Gesetze und die Rechtsprechung im nationalen als auch im internationalen Rechtsrahmen für den Bürger transparent und verständlich sind. Rechtsbrüche und Rechtsbeugung dürfen nicht durch auslegungsfähige Formulierungen ermöglicht werden. Bestehendes Recht muss durchgesetzt werden. Die AfD wird sich stets für Regeln einsetzen, die klar, einfach und für jeden nachvollziehbar sind.
Die AfD wird sich gegen die oft überbürokratische Bevormundung der Bürger durch zahllose Gesetze und Verordnungen stellen. Zahlreiche Gesetzeswerke müssen dringend reformiert werden, weil sie unverständlich und undurchschaubar geworden sind. Dazu gehören u. a. die gesamte Steuergesetzgebung, das Renten-, Sozial- und Arbeitsrecht, das Krankenversicherungs- oder auch das Asyl- und Zuwanderungsrecht.
3. Da wir unseren Rechtsstaat bejahen treten wir entschlossen jeglichem Versuch entgegen, innerhalb unserer Rechtsordnung parallele Rechtsordnungen zu etablieren, die dem geltenden Recht in Deutschland widersprechen. Kriminalität darf weder geduldet noch bagatellisiert, sondern muss bekämpft werden. Weltanschauung oder Religion dürfen bei Strafverfolgung und Strafzumessung keine Rolle spielen. Polizei und Justiz müssen sachlich und personell angemessen ausgestattet werden.
Die AfD setzt sich aus Respekt vor den Grundrechten für einen umfassenden Schutz der Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger ein. Beide sind im Zeitalter der globalen Vernetzung ein unverzichtbarer Bestandteil jeder verantwortungsvollen Politik. Wir brauchen Schutzgesetze gegen die umfassende Ausspähung der Bürger durch staatliche Behörden und Unternehmen. Jeder hat das Recht auf unüberwachte Freiheit im Rahmen der Gesetze.
4. Als eine der Demokratie verpflichtete Partei lehnen wir es ab, dass wesentliche demokratisch zu treffende Entscheidungen in Gremien verlagert werden, die demokratisch mangelhaft legitimiert sind. Auf der EU-Ebene sind die diesbezüglichen Defizite offenkundig. Aber auch auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene ist darauf zu achten, dass alle wesentlichen Entscheidungen vom Parlament verantwortet werden. Sie dürfen nicht in staatseigenen Betrieben, Zweckverbänden oder Wohnungsbaugesellschaften gefällt werden, die sich der demokratischen Aufsicht weitgehend entzogen haben.
5. Wir halten die Meinungsfreiheit – innerhalb der Grenzen einer freiheitlich demokratischen Grundordnung – und somit eine offene Diskussionskultur für eines der wichtigsten Güter der Gesellschaft. Wir wenden uns mit Nachdruck gegen zunehmend verbreitete Tendenzen selbsternannter Gesinnungswächter, Andersdenkende einzuschüchtern oder gesellschaftlich auszugrenzen. Die AfD setzt sich dafür ein, dass auch Religionskritik der Meinungsfreiheit unterliegt. Wir treten dafür ein, dass auch Auffassungen, die abseits vom Meinungskorridor der etablierten Parteien liegen, angemessen in der Berichterstattung der Medien Platz finden. Die Freiheit der Medien darf nie eingeschränkt werden.
6. Da wir die Demokratie ernst nehmen, befürworten wir die direkte Demokratie. Deshalb wollen wir Volksabstimmungen und -initiativen nach Schweizer Vorbild in Deutschland und Europa einführen. Über wichtige Fragestellungen müssen alle Bürger direkt entscheiden können. Dies gilt insbesondere für die Abgabe wichtiger Hoheitsrechte.
So darf auch in außen- oder sicherheitspolitischen Angelegenheiten die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit Deutschlands nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Volkes eingeschränkt werden. Die Abgabe von Hoheitsrechten ohne vorherigen Volksentscheid lehnen wir entschieden ab. Das Grundgesetz betont die Landesverteidigung als Aufgabe der Streitkräfte. Die AfD setzt sich für eine diesem Geist des Grundgesetzes entsprechende Ausrichtung der Bundeswehr ein.
Die AfD tritt für eine „Westbindung Deutschlands“ ein. Die Mitgliedschaft in der NATO gewährleistet sicherheitspolitisch unsere Freiheit und verschafft uns die Möglichkeit, außenpolitisch unsere eigenen Interessen zu wahren. Wir respektieren die bestehenden internationalen Verträge und werden den vereinbarten Bündnisverpflichtungen im Rahmen des Verteidigungsauftrages des Grundgesetzes nachkommen.
7. Da wir die Gewaltenteilung ernst nehmen, sind die personellen Verbindungen zwischen den drei Gewalten so weit wie möglich zu reduzieren. Dies bedeutet, dass Mitglieder der Legislative (Abgeordnete) nicht gleichzeitig Mitglieder des obersten Organs der Exekutive (Regierung) sein können. In gleicher Weise muss die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet werden. Dies gilt auch für durch Wahlausschüsse zu bestimmende Richter der oberen Bundesgerichte. Leitende Richterstellen aller übrigen Gerichte sind durch Richterwahlausschüsse aus der Mitte der Richterschaft zu besetzen statt durch die Repräsentanten der Exekutive.
8. Die AfD ist vom Prinzip der Subsidiarität überzeugt und lehnt die zahllosen Versuche der EU- Kommission eindeutig ab, in das tägliche Leben der Bürger regulierend einzugreifen. Das gilt analog im Verhältnis der Bundes- zur Landesebene in Deutschland. Finanzwirksame Entscheidung zu Lasten der unteren Ebene darf es nicht geben, sofern nicht zugleich damit entsprechende Finanzquellen mit verlagert werden.
In jedem Fall ist eine angemessene Beteiligung der unteren Gliederungsebenen sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Betroffenen rechtzeitig und verständlich über die Planungen und die Mitwirkungsmöglichkeiten informiert werden. Gelegenheit zur Willensbekundung oder Mitsprache einschließlich Volksabstimmungen sind zu gewährleisten.
9. Wir bekennen uns zur Sozialen Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards, die am besten geeignet ist, Wohlstand zu schaffen und zu sichern. Wir stehen für die Bewahrung des sozialen Friedens und den Erhalt der Solidargemeinschaft ein. Der Staat muss die Rahmenbedingungen schaffen, die den Bürgern eine freie Entfaltung ihrer Möglichkeiten und ein selbstbestimmtes Leben bieten, einschließlich derer, die aus eigener Kraft kein genügendes Auskommen erwirtschaften können.
Beim Versagen des Marktes sind alle staatlichen Maßnahmen unter Beachtung des Prinzips minimaler Eingriffe bei möglichst größter Wirkung auszugestalten.
In allen Fällen, in denen natürliche Monopole ein Marktgeschehen verhindern, bedarf es einer staatlichen Regulierungsaufsicht, bzw. ist der Staat als Träger einem privaten Monopol vorzuziehen. In jedem Fall sind unnötige Lasten für den Steuerzahler zu vermeiden.
10. Aus unserem Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft folgt überdies, dass staatliche Dienstleistungen auch von privaten Unternehmen erbracht werden können, solange durch eine strikte Regulierung sichergestellt wird, dass dies in mindestens derselben Qualität, Quantität und mit derselben sozialen Verantwortung erfolgt wie bei der öffentlichen Hand. Hoheitliche Aufgaben und die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge – wie die Wasserwirtschaft – sind davon auszunehmen.
11. Aus unserem Bekenntnis zur sozialen Verantwortung von Marktwirtschaft folgt, dass die Verantwortlichen in der Finanzwirtschaft bei Misswirtschaft persönlich haften und bei Rechtsbrüchen bestraft werden. Es ist unsozial, wenn unbeteiligte Bürger als Sparer oder Steuerzahler für die eingegangenen Risiken geradestehen müssen.
Ebenso wenig können wir billigen, dass eine Energiewende planwirtschaftlich durchgesetzt wird, deren immense Kosten von allen Haushalten – unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation – gleichermaßen zu tragen sind. Aus unserem Bekenntnis zur sozialen Verantwortung in der Marktwirtschaft lehnt die AfD jede Subvention der Energiegewinnung – außer Anschubfinanzierungen für neue zukunftsträchtige Technologien – ab. Das EEG als System der Dauersubvention ist abzulehnen. Die Energieproduktion hat sich am Markt zu bewähren, muss Versorgungssicherheit gewährleisten, umweltverträglich und bezahlbar sein und darf die ökonomische Entwicklung Deutschlands nicht behindern.
12. In der Sozialen Marktwirtschaft brauchen Investitionen, Produktionen und der Handel einen verlässlichen Ordnungsrahmen, zu dem wesentlich die Geldwertstabilität, das Prinzip der Verantwortung für Nutzen und Schaden des eigenen Handelns sowie ein funktionierender Preismechanismus gehören.
In der Sozialen Marktwirtschaft ist die Konzentration wirtschaftlicher Macht effektiv zu begrenzen, wobei der Schutz und die Förderung offener, wettbewerblicher Märkte staatlichen Eingriffen vorzuziehen sind. Der Mittelstand ist eine tragende Säule unserer Sozialen Marktwirtschaft, für dessen Stärkung wir uns einsetzen.
In der Sozialen Marktwirtschaft hat der Staat für rechtliche Grundlagen zu sorgen, die sicherstellen, dass Eigentümer und leitendes Personal von Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung für die Beschäftigten gerecht werden können. Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Politik. Es muss verhindert werden, dass Unternehmer mit Niedriglöhnen Missbrauch betreiben und der Staat dies mit dem Aufstocken des Einkommens auf das Existenzminimum zusätzlich fördern muss.
Wir streben ein neues, einfaches und gerechtes Steuerrecht an, das Steuerhinterziehung und -verkürzung so unattraktiv und schwierig wie möglich macht. Hierzu müssen die zahlreichen Ausnahmetatbestände gestrichen werden, wie es schon das Kirchhof’sche Steuermodell vorsah. Wenn es weniger Ausnahmen gibt, können die allgemeinen Einkommensteuersätze zum Nutzen aller gesenkt werden. Auch auf der Ausgabenseite ist ein Umdenken erforderlich: Die weit verbreitete Verschwendung von Steuergeldern muss endlich mit abschreckenden Sanktionen, wie Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen, belegt werden.
13. Da wir finanzielle Nachhaltigkeit ernst nehmen, ist staatliche Verschuldung bei Bund, Ländern und Gemeinden nur zulässig, wenn sie langfristig tragfähig ist. Soweit Schulden sich nicht auf die Schaffung langfristig nutzbarer Wirtschaftsgüter (z.B. Infrastruktur) beziehen, stellen sie immer eine Verlagerung von gegenwärtigen finanziellen Vorteilen zu Lasten späterer Generationen dar. Angesichts der demographischen Situation in Deutschland, die die vorhandenen öffentlichen Schulden in der Zukunft immer weniger Bürgern aufbürdet, ist eine Finanzpolitik nur nachhaltig, wenn sie die vorhandene überhöhte Staatsverschuldung reduziert.
14. Nicht nur aus Gründen der Nachhaltigkeit sorgen wir uns um die negative Bevölkerungsentwicklung unseres Landes. Für die Alternative für Deutschland sind eine kinder- und elternfreundliche Familienpolitik, die Förderung der Vereinbarkeit von Kindererziehung, sozialem Leben und Beruf, und die stärkere Förderung von Familien mit Kindern deshalb von entscheidender Bedeutung. Die Alternative für Deutschland möchte junge Menschen ermutigen, eine Familie zu gründen und sie setzt sich für eine familien- und kinderfreundliche Gesetzgebung ein.
Die AfD steht für eine eltern- und kinderfreundliche Politik, die Menschen mit Familien – unabhängig von ihrem Lebensentwurf – so gut wie möglich unterstützt. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist familienpolitisch wünschenswert.
Da wir demographische Nachhaltigkeit ernst nehmen, bejahen wir die Zuwanderung integrationswilliger und integrationsfähiger Einwanderer nach Deutschland.
15. Weil wir uns der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlen, muss die Einwanderungspolitik nach klaren Kriterien gesetzlich geordnet werden, z. B. in Anlehnung an entsprechende Kriterien wie in Australien oder Kanada. Entscheidend sind Sprachkenntnisse, Ausbildung, berufliches Wissen und die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarktes. Eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme – auch aus Ländern der EU – lehnt die AfD strikt ab.
Politisch Verfolgten im Sinne des Grundgesetzes ist Asyl zu gewähren. Als Gäste des Landes sollen Asylanten würdig behandelt und als Mitmenschen akzeptiert werden, wozu auch das Recht gehört, ihr Auskommen selbst erarbeiten zu dürfen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Aus Gründen der Humanität ist es eine Pflicht, Kriegsflüchtlingen bei uns oder an anderen sicheren Aufenthaltsorten mit Unterkünften und dem notwendigen Lebensunterhalt beizustehen.
16. Unser kulturelles, wissenschaftliches und technisches Wissen muss als Deutschlands wichtigstes Gut für die Zukunft verstanden und kommenden Generationen verfügbar gemacht werden. Ausgehend von der Elternverantwortung für den Werdegang ihrer Kinder treten wir für ein differenziertes, durchlässiges Schulsystem ein, das unter Anerkennung des Leistungsgedankens allen Begabungen gerecht wird.
Die Universitäten sind von Bürokratie und Regulierungen zu befreien. Über die Auswahl der geeigneten Studenten, über die Lehre und über die Prüfungsmodalitäten sollen sie selbst entscheiden können. Deshalb müssen sie neben den neu eingeführten Bachelor- und Master- Studiengängen auch zu den bewährten Diplom-, Staatsexamens- und Magisterstudiengängen zurückkehren können.
Das duale Ausbildungssystem – die Kombination schulischer und betrieblicher Bildung – ist ein Erfolgsmodell, das mitverantwortlich für die relative geringe Jugendarbeitslosigkeit ist. Dieses zu erhalten, ist das Ziel der AfD.
17. Da wir Nachhaltigkeit umsetzen wollen, sind der Alternative für Deutschland Umwelt- und Artenschutz sowie Landschaftspflege ein sehr wichtiges Anliegen. Zum Artenschutz gehört auch die Erhaltung landwirtschaftlicher Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten.
Der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut und die Herstellung von Nahrungsmitteln und Tierfutter aus gentechnisch veränderten Pflanzen und Fleisch sind streng zu kontrollieren oder zu verbieten.
Zum Umweltschutz gehört sowohl die Verhinderung schädlicher Emissionen als auch die Bewahrung der natürlichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Umweltschutz kann sich im Baurecht z. B. im Vorrang der Sanierung von Innenstadtbezirken äußern, um der weiteren Flächenversiegelung durch Neubaugebiete Einhalt zu gebieten.
18. Der Respekt vor der Schöpfung gebietet es auch Tiere mitfühlend und würdevoll zu behandeln. Gerade in Zeiten industrialisierter Massentierhaltung muss darauf geachtet werden, dass Tiere artgerecht gehalten, transportiert und geschlachtet werden. Der Mensch darf nie die Achtung vor seinen Mitgeschöpfen verlieren.
19. Zur grundgesetzlich geschützten Würde der Menschen gehört auch, dass sie ihre freie Zeit ungezwungen im Kreis von Familie und Freunden, beim Sport, in der Natur oder mit der Verfolgung privater Interessen verbringen können. Den Anforderungen des Wirtschaftslebens müssen Grenzen gesetzt werden, denn der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Auch aus diesem Grund sind die Förderung des Vereinslebens, die Unterstützung der Künste und der Schutz der Natur wichtig.
20. Da wir dem Prinzip der Solidarität verpflichtet sind, werden wir Menschen in Not nicht allein lassen. Die größer werdende Zahl von sozial Bedürftigen muss sich der gesellschaftlichen Hilfe sicher sein können, zumal viele von ihnen selbst durch ihre Beiträge Hilfe ermöglicht haben. Ebenso müssen sich Transferempfänger solidarisch zeigen, um die Belastung der Gemeinschaft so niedrig wie möglich zu halten, und sich – wenn es ihnen möglich ist – durch Eigenengagement und Mitwirkung aus ihrer Notlage versuchen zu befreien.
Die Würde des Menschen verlangt ein Leben in Freiheit, Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung. Das findet seinen Ausdruck im Respekt gegenüber der Vielfalt unterschiedlicher Menschen, in ihrer Gleichberechtigung auch als Mann und Frau und in der Kinderfreundlichkeit der Gesellschaft. Deshalb setzt sich die AfD für eine auf dem Grundgesetz basierende Rechtsstaatlichkeit, für Demokratie, Gewaltenteilung, Solidarität, Subsidiarität und für die Soziale Marktwirtschaft ein.
Diese politischen Leitlinien sind in einem umfassenden Prozess der Mitgliederbeteiligung entstanden:
– durch eine erste Vorlage des Bundesvorstandes für den Bundesparteitag am 22. und 23. März 2014 in Erfurt
– durch die Beauftragung des Bundesparteitags eines operativen Leitlinienteams zur redaktionellen Begleitung und Prozesssteuerung
– mit dem Versand an alle Mitglieder mit der Bitte um Kommentierung am 25. März 2014
– nach der Auswertung der 1.570 Anregungen, die bis zum 2. April eingingen
– nach einer Mitgliederbefragung zu Textalternativen zwischen dem 14. und 20. April, an der sich 2.772 Mitglieder beteiligten
– auf der Basis einer Diskussion im Bundesvorstand am 23. April über die Ergebnisse der Mitgliederbefragung
– mit der redaktionellen Bearbeitung der Ergebnisse der Mitgliederbefragung und der Beschlüsse des Bundesvorstandes
– und durch eine Abstimmung der Mitglieder über den finalen Entwurfs zwischen dem 28. April und 1. Mai 2014 an sich 3.297 Mitglieder beteiligten. Die Zustimmung betrug 92,6%