Kurzbericht zur Kreistagssitzung

Am 12.12.16 fand die 5. Sitzung des XVIII. Kreistages des Main-Taunus-Kreises statt. Die Sitzung stand hauptsächlich im Zeichen des zu verabschiedenden Haushaltsplanes 2017.
In seiner Haushaltsrede lobte Herr Lehr den Landrat und die Verwaltung für die Erstellung eines soliden Haushaltes 2017. Er merkte jedoch an, dass es trotz hoher Einnahmen zu einem Verlust kommen werde. Einen großen Teil der zu stemmenden Kosten trägt auch die Unterbringung und Versorgung von den in 2015 angekommenen und weiterhin kommenden Flüchtlingen bei. Die Ursache dafür sieht die AfD-Fraktion im Außerkraftsetzen des Art. 16a Abs.2 Grundgesetz seitens der Kanzlerin im letzten Jahr. Denn dort steht:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Die Haltung der AfD-Fraktion wird des weiteren durch das von der CSU bei dem ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio in Auftrag gegebene Gutachten gestützt. Die AfD-Fraktion erkennt an, dass die dem Main-Taunus-Kreis zugewiesenen Menschen selbstverständlich untergebracht und versorgt werden mussten. Sie kritisiert jedoch die Hörigkeit, mit der der Kreis auf Grundlage einer noch immer in Teilen außer Kraft gesetzten Verfassung seiner Ausführungspflicht ggü. Land und Bund nachkommt, obwohl das Beamtenrecht ausdrücklich zur Remonstration berechtigt und verpflichtet, um auf rechtliche Bedenken gegen Weisungen und Erlasse ggü. der vorgesetzten Stelle hinzuweisen.
Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken ist es der AfD-Fraktion nicht möglich diesem Haushalt zuzustimmen.
Des weiteren lehnt die AfD-Fraktion den Stellenplan für 2017 ab, der die Schaffung der Stelle eines weiteren hauptamtlichen Beigeordneten, sowie weitere 100 Stellen in der Verwaltung vorsieht.

Ein weiterer Punkt der Tagesordnung war der eingebrachte Antrag den Gesellschaftsvertrag der „Personalwohnhaus-Gesellschaft der Kliniken des Main-Taunus Kreises mbH“ (PWHG) in eine Infrastrukturgesellschaft umzuwandeln. Begründet wird das damit, dass diese Gesellschaft künftig auch Wohnungen für die Mitarbeiter des Kreises schaffen und unterhalten, sowie die Durchführung von Wohnungs- und Infrastrukturprojekten, die soziale Aufgaben erfüllen oder der medizinischen Versorgung dienen. Die Schaffung von Wohnraum ist natürlich richtig und wichtig. Die AfD-Fraktion würde jedoch eine andere Herangehensweise vorschlagen. Sie ist der Meinung, dass im Wohnungsmarkt die Bürger durch Subjekt- und nicht durch Objektförderung unterstützt werden sollten. Des weiteren sollten Bau- und Infrastrukturprojekte im freien Wettbewerb ausgeschrieben und dieser nicht durch unnötige Eingriffe durch die öffentliche Hand verzerrt werden. Zumal sich in der 174. vergleichenden Prüfung des Landesrechnungshofes eine aufschlussreiche Zahl findet. 12,9 Millionen EURO. Das ist der aggregierte Fehlbetrag, den der Rechnungshof bei den Beteiligungen des Kreises damals festgestellt hat. Auch die PWHG hat in der Vergangenheit regelmäßig mit einem Jahresfehlbetrag geschlossen. Laut letztem Beteiligungsbericht in 2014 mit -241 TEURO und 2015 mit -106 TEURO.
Aus diesem Grund stimmte die AfD-Fraktion der Umwandlung des Gesellschaftsvertrags der PWHG nicht nur nicht zu, sondern brachte ihrerseits den Antrag ein, die PWHG zu schließen. Dieser Antrag fand keine Mehrheit im Kreistag.
Um Kosten für den Kreis und somit für den Bürger zu sparen, brachte die AfD-Fraktion den Antrag ein, die Fraktionsförderung zu senken. Die Fraktionsförderung beträgt im Main-Taunus-Kreis 4890 Euro pro Jahr und Abgeordneten. Im Mittel liegt sie in Hessen bei der Hälfte. Damit wäre die Absenkung von derzeit 396.000 Euro auf 250.000 Euro angemessen. Dieser Antrag wurde von fast allen anderen Fraktionen abgelehnt. Bis auf die Linke. Sie enthielt sich und stimmte nicht mit der AfD.

Die GroKo (CDU, Grüne, FDP) wollte in dieser Sitzung den Kreisausschuss beauftragen lassen, ein Kreisintegrationskonzept für Flüchtlinge zu erstellen.
Die Position der AfD-Kreistagsfraktion dazu ist folgendermaßen:
Unzählige Menschen sind Opfer unrealistischer Erwartungen und falscher Versprechungen geworden, als sie mit der großen Flüchtlingswelle nach Europa und zu uns gekommen sind.
Nicht alle werden hier bleiben können, nicht alle werden hier bleiben wollen.
Und anstelle bereits jedem Fluchtwilligen schon vor der gefährlichen Reise zu uns zusätzlich mit kostenlosem WLAN und Busverbindungen, freiem Eintritt in jeden Sport- und Kunstverein hierher zu locken und zum Verbleiben und Nachholen seiner Verwandtschaft zu animieren, sollte diesen Personen, klargemacht werden, dass es sich um einen zeitweiligen Aufenthaltsstatus in Deutschland handelt (handele).
„Wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist, wenn der IS im Irak besiegt ist, sie mit dem Wissen, das sie bei uns erworben haben, wieder in ihre Heimat zurückkehren…“(Merkel 30.01.16).

Deshalb stellte die AfD-Fraktion einen Ergänzungsantrag, der die Forderung nach der Erstellung eines Re-Integrationskonzepts zum Inhalt hat. Es soll geprüft werden, wie der Kreis einerseits die Herkunftsländer bei dem Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur (Expertise bei der kurzfristigen Errichtung wetterfester Unterkünfte ist nachweislich vorhanden) unterstützen kann, und welche zusätzlichen Kompetenzen die heimkehrenden Menschen benötigen, um diese Maßnahmen in ihrer Heimat umzusetzen.

Der Antrag der GroKo, wie auch der der AfD-Fraktion wurden zur Beratung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Integration verwiesen.

Parteilogo