Bekanntlich handelt es sich bei der Grundsteuer um eine Realsteuer, d.h., es wird eine
Substanz besteuert. Sie wird unabhängig von erbrachten Leistungen, bzw. von Einkommen
erhoben. Die Grundsteuer wirkt enteignend und wenn der Immobilienbesitzer kein sonstiges
Einkommen hat, dann gehört sein Häuschen eines Tages der Gemeinde. Die Steuer belastet
einerseits ältere Menschen wegen stagnierender Renten unverhältnismäßig, aber auch junge
Menschen mit geringem Einkommen, bzw. Vermögen.
Generell gilt, daß ETW und MFH im Verhältnis zu ihrem Wert höher besteuert werden als
EFH. Wenn eine Immobilie vermietet wird, dann kann die Grundsteuer zu 100% auf die
Miete umgelegt werden, d.h., jede Grundsteuererhöhung erhöht direkt die Gesamtkosten eines
Mietobjektes.
Weil diese Steuer einen enteignungsähnlichen Eingriff in das Privatvermögen darstellt, muß
jede Gemeinde äußerst umsichtig mit dieser Einnahmequelle umgehen. Diese Umsicht wird in
Flörsheim durch die geplante drastische Erhöhung um weitere 44% im Jahr 2015 grob
verletzt. Unabhängig vom Verursacher der geplanten Steuererhöhung lehnt die Flörsheimer
AfD die vorgeschlagene Grundsteueranhebung ab, weil sie darin ein falsches und sozialungerechtes
Steuerelement des städtischen Haushaltes erkennt.
In den vergangenen 3 Jahren ist die Grundsteuer bereits um 55% angehoben worden. Obwohl
die Kaufkraft der Einwohner stagniert, soll nun in einem weiteren, drastischen Schritt, die
Steuer nochmals um 44% angehoben werden. Darüber hinaus plant die Stadtverwaltung eine
zusätzliche Steueranhebungen bis 2020 auf dann 500%, so daß die Grundsteuer gegenüber
2010 bis zum Jahr 2020 um ca. 127 % ansteigen soll.
Eine Wohnung oder ein Haus repräsentiert häufig die gesamte Lebensleistung ihrer
Eigentümer. Die geplante Substanzbesteuerung stellt einen enteignungsähnlichen Eingriff in
diese Lebensleistung von fleißigen Menschen dar. Sie wirkt sozial ungerecht und bestraft die
Leistungsträger der Gesellschaft.
Die AfD fordert von den Verantwortlichen, einen Haushaltsausgleich anzustreben, indem die
städtischen Ausgaben an die tatsächlichen Einnahmen anzupassen sind und nicht umgekehrt.
Verlustquellen müssen rigoros durchleuchtet werden. Kosteneinsparungsteams für jede
Verlustquelle müssen gebildet werden. Investitionen, die nicht der Substanzerhaltung dienen
und Folgekosten verursachen, müssen unterbleiben. Städtische Immobilien, für die kein
Nutzungskonzept vorliegt, können veräußert werden. Alle Verschönerungsmaßnahmen sind
zurückzustellen, bis der Haushaltsausgleich erreicht worden ist.
Die Einnahmen der Stadt sollen sich im Prinzip auf Steuererhebungen stützen, denen eine
erbrachte Leistung zugrunde liegt. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Ansiedlung
von Gewerbebetrieben im Stadtgebiet zu fördern, damit höhere Einnahmen durch
leistungsbezogene Besteuerung im Umkreis gewerblicher Tätigkeiten erzielt werden können.
Näheres können Sie den nachfolgenden Übersichten entnehmen:
Grundsteuer-B-Berechnung-4-12-2014